AGB

I. Allgemeines

1. Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung der Geschäftsbedingungen des Vertragspartners in das Vertragsverhältnis wird, soweit diese im Widerspruch zu den Bedingungen der Kriesten objekt design GmbH steht, ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch die Kriesten objekt design GmbH bestätigt werden. Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Angebote und Preise

Unsere Angebote und Preise sind bis zum Vertragsabschluss unverbindlich. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich ab Lager unserer Geschäftsstellen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Fall einer Auftragsänderung sind die Preise entsprechend anzupassen. Sofern nicht anders vereinbart wurde, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen, jedoch mindestens mit 30,00€ (Netto; zzgl. gesetzl. MwSt.) pro Vorgang, in Rechnung gestellt. Die Stornierung eines uns erteilten Auftrages oder einer Bestellung seitens des Auftraggebers kann nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Dem Auftraggeber werden 20% des Nettoauftragswertes als Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Zahlung wird binnen 7 Tagen fällig. Die Zurücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung der Kriesten objekt design GmbH sowie Originalverpackung. Auf diese Waren werden 80% des Zeitwertes, jedoch max. 80% des Neuwertes gutgeschrieben. Kostenvoranschläge sind generell kostenpflichtig. Mindestbestellwert ist 100,00€ (Netto; zzgl. gesetzl. MwSt.). Bei niedrigeren Aufträgen/Bestellungen berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 10,00€ (Netto; zzgl. gesetzl. MwSt.) sowie zuzüglich Versandkosten. An Kostenschätzungen, Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen behalten wir uns ein Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten in keiner Form zugänglich gemacht werden es sei denn, Kriesten objekt design GmbH erteilt dazu dem Vertragspartner die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Kommt kein Vertrag zustande, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden. Wir behalten uns vor, Kosten für Planungsleistungen geltend zu machen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder - gleich aus welchem Grund - rechtsunwirksam bleibt.

3. Lieferung

Die von uns genannten Liefer-/Leistungstermine sind unverbindlich, sofern nicht eine ausdrückliche schriftliche Fixierung erfolgt ist. Die Wahl der Liefer-, Versandart bleibt uns überlassen. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender und nicht vorhersehbarer Ereignisse, die uns die Lieferung / Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen sowie Verspätungen bei der Anlieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Der Beginn der von Kriesten objekt design GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Kriesten objekt design GmbH berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist. Falls Kriesten objekt design GmbH die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Vertragspartner eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Vertragspartner oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf - zu gewähren. Liefert Kriesten objekt design GmbH bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Der Versand bzw. die Lieferung erfolgt an die im Auftrag angegebene Adresse des Auftragsgebers und auf dessen Kosten und Gefahr (Gefahrenübergang unter Punkt II. Absatz 1. Gefahrenübergang weiter definiert). Sofern nicht schriftlich anderes vereinbart, betragen die Versand- bzw. Lieferkosten pauschal 5% des Angebotspreises (Netto; zzgl. gesetzl. MwSt.). Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Vertragspartners wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

4. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Bei Verzug des Vertragspartners berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen gem. §§ 288 und 247 BGB, soweit wir nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen. Die Annahme von Wechsel und Schecks erfolgen erfüllungshalber, sie haben erst nach ihrer tatsächlichen Einlösung Erfüllungswirkung. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten bzw. fristlos zu kündigen, wenn der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Vertrags-/Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät bzw. uns Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen (Vgl. BGB § 321). Bis 20.000€ (Netto-) Auftragssumme (zzgl. gesetzl. MwSt.) ist Zahlung nach Rechnungslegung vereinbart. Ab 20.001€ (Netto-) Auftragssumme (zzgl. gesetzl. MwSt.) wird fällig: ein Drittel Anzahlung bei Auftragserteilung, ein Drittel bei Lieferung und ein Drittel bei Rechnungslegung. Für Neukunden gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, Zahlung per Nachnahme oder Vorkasse.

5. Eigentumsvorbehalt/Versicherung/Abtretung

Das Eigentum aller gelieferten Waren geht bei einem Kaufvertrag erst dann auf den Vertragspartner über, wenn dieser seine gesamten gegenwärtigen und bei Teilzahlungen zukünftigen Verbindlichkeiten gegenüber der Kriesten objekt design GmbH erfüllt hat. Der Vertragspartner verpflichtet sich beim Kaufvertrag bis zum Eigentumsübergang, ansonsten während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses, die übergebenen Geräte der Kriesten objekt design GmbH gegen branchenüblich versicherbare Verluste oder Schäden, insbesondere gegen Blitzschlag, Feuer, Explosion, Diebstahl, Unterschlagung und Wasserschäden aller Art ausreichend zum Neuwert zu versichern. Dies gilt auch für Miet-, Leih- und Testgeräte. Der Vertragspartner tritt hiermit alle Forderungen und Ansprüche in voller Höhe zur Sicherung der Ansprüche der Kriesten objekt design GmbH an diese ab, die ihm gegen die Versicherung und Dritte aus der Weiterveräußerung, der Vermietung, der Versicherung oder sonstigen Rechtsgründen im Zusammenhang mit der von der Kriesten objekt design GmbH gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten Gegenstände zustehen. Übersteigt der Wert der zur Sicherheit abgetretenen Forderungen die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist die Kriesten objekt design GmbH auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Vertragspartner wird widerruflich zur Einziehung der Forderungen gegenüber seinen Schuldnern ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen der Kriesten objekt design GmbH gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Die Abtretung hinsichtlich der Ansprüche gegen den Schadensversicherer erfolgt als Vollabtretung. Die Kriesten objekt design GmbH ist berechtigt, jederzeit Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, wenn die Erfüllung der Forderungen gefährdet ist oder der Vertragspartner oder seine Abnehmer gegen eine der ihnen obliegenden Verpflichtungen verstoßen. Die Rechte aus § 320 BGB bleiben unberührt. Der Vertragspartner hat die Kriesten objekt design GmbH von allen zu erwartenden oder erfolgten Zugriffen Dritter auf deren Eigentum oder auf die an sie abgetretenen Forderungen und Ansprüche insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahme sowie von allen an ihrem Eigentum eingetretenen Schäden unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Vertragspartner ist zum Ersatz allen Schadens und Kosten einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten verpflichtet, die der Kriesten objekt design GmbH durch einen Verstoß gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen oder durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Der Vertragspartner haftet auch für Schäden, die durch seinen Abnehmer an unserem Eigentum entstehen gemäß §§ 278, 831 und 280 Abs. 1 BGB.

6. Aufrechnung

Gegen eine Forderung der Kriesten objekt design GmbH kann der Vertragspartner nur mit einer anerkannten bzw. rechtskräftig gewordenen Gegenforderung aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

7. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, sind Schadenersatzansprüche (z.B. entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechungsschäden) gegen die Kriesten objekt design GmbH gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistungen, Verletzung der Fehlerbeseitigungspflicht oder sonstige positive Vertragsverletzungen, unerlaubte Handlungen) ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, zugesicherte Eigenschaften fehlen, ein Mangel arglistig verschwiegen wird, eine Garantie übernommen ist oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz begründet ist. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs-gehilfen und Betriebsangehörigen der Kriesten objekt design GmbH für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand/geltendes Recht

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, unabhängig ihres gewöhnlichen Aufenthaltes, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Dresden. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Abreden sowie dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der Schriftform.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Zusätzliche Bedingungen für Kaufverträge, Wartungsverträge, Mietverträge

II. Kaufvertrag

1. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde bzw. zwecks Versendung die Geschäftsräume des Verkäufers verlassen hat. Die den Lieferschein unterschreibende Person gilt dem Verkäufer gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfanges bevollmächtigt. Sie gilt als ermächtigt, das Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins anzuerkennen. Die Rechte des Vertragspartners gemäß § 173 BGB sowie bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Kriesten objekt design GmbH bleiben unberührt. Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist, so weit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, das Geschäftslokal/Lager des Käufers. Die Lieferungen erfolgen frei Bordsteinkante, es sei denn, anderes ist schriftlich vereinbart. Vertragen und Montage erfolgen auf Wunsch des Auftraggebers gegen 6% Aufpreis vom Nettowarenwert (zzgl. gesetzl. MwSt.).

2. Gewährleistung

Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich auf Fehler und äußere Mängel zu prüfen und diese innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Geringfügige Farb- und Strukturunterschiede bei Ledermöbeln und Echtholzoberflächen sind naturbedingt und stellen keinen Mangel dar. Sollten Material- oder Herstellungsfehler auftreten, so sind sichtbare Fehler - auch Transportschäden - sofort schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber dem Verkäufer bekannt zu geben. Für Mängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder fehlerhafte Montage durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, wird ebenso wenig Gewähr geleistet, wie für Folgen unsachgemäßer und ohne Einwilligung des Lieferers vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Käufers oder Dritter. Nach Veränderung, Be- oder Verarbeitung des Vertragsgegenstandes ist jede Mängelrüge ausgeschlossen. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Der Verkäufer hat das Recht zu wählen, ob er den Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Ware nachliefert. Ein Anspruch des Käufers auf Rücktritt oder Schadensersatz besteht erst dann, wenn eine zweimalige Nacherfüllung fehlgeschlagen ist und der Käufer sodann eine angemessene Nachfrist setzt, innerhalb derer die vom Verkäufer gewählte Nacherfüllung nicht erfolgreich abgeschlossen ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe, soweit es sich beim Käufer nicht um einen Verbraucher handelt. Die Gewährleistung für gebrauchte Geräte oder Vorführmaschinen ist ausgeschlossen soweit es sich beim Käufer nicht um einen Verbraucher handelt. Die erweiterte Herstellergarantie verpflichtet die Kriesten objekt design GmbH nicht, eventuell zu erbringende Dienstleistungen unentgeltlich zu erbringen, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeitskosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Kriesten objekt design GmbH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

3. Rabattkauf

Insoweit die Kriesten objekt design GmbH Produkte zu Preisen anbietet, die im Verhältnis zur Preisliste (UVP) einen Nachlass von mindestens 40% enthalten, handelt es sich um Produkte, die im Herstellungsverfahren und in der Lagerung identisch mit den nicht oder geringer rabattierten Produkten sind. Die Kriesten objekt design GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Produkte, die mit Nachlässen von mindestens 40% veräußert werden, keinen Gewährleistungsanspruch aufgrund eines Mangels haben.


III. Wartungsvertrag

1. Umfang

Die Systeme werden entsprechend den Betriebsbedingungen gewartet, gereinigt und justiert, damit sie funktionstüchtig und in einem guten Zustand gehalten werden. Weiterer Vertragsbestandteil ist die Beseitigung von Störungen nach Meldung des Vertragspartners. Der Wartungskunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages keine Reparatur- oder Wartungsarbeiten durch Dritte vornehmen zu lassen. Im Rahmen des Wartungsvertrages sind folgende Leistungen nicht enthalten: a) Instandsetzungen, die auf unsachgemäße Behandlung sowie schuldhafter Beschädigung, Verwendung von ungeeigneten fremden Materialien und Ersatzteilen, Eingriffen unberechtigter Dritter b) sowie auf der Einwirkung von Unfall, Feuer, Wasser, Einbruch oder höherer Gewalt beruhen und Arbeiten, die durch Nichtbefolgung der gelieferten Bedienungsanleitung erforderlich werden. c) Für Vertragsänderungen, denen die Kriesten objekt design GmbH auf Kundenwunsch zustimmt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00€ (Netto; zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben. Die Wartungsarbeiten/Störungsbeseitigungsarbeiten an den Systemen werden werktags von Montag bis Freitag innerhalb der Kriesten-Arbeitszeit durchgeführt (gesetzliche Feiertage sind ausgeschlossen). Wenn ein Wartungsdienst oder eine Störbeseitigung außerhalb der üblichen Arbeitszeit gewünscht wird, trägt die entstandenen Mehrkosten der Auftraggeber.

2. Abrechnung/Vertragsdauer

Die Wartungsentgelte werden grundsätzlich vierteljährlich im Voraus berechnet und sind sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung ohne Abzug fällig. Die Kriesten objekt design GmbH ist berechtigt, die genannten Preise unter Einhaltung einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Monatsanfang zu ändern. Der Kunde ist im Falle einer Preiserhöhung über 5% je Änderung berechtigt, den Wartungsvertrag binnen eines Monats nach deren Bekanntgabe für den Zeitpunkt schriftlich zu kündigen, zu dem die Erhöhung wirksam werden soll.

3. Vertragslaufzeit

Der Wartungsvertrag wird für die Dauer von zwölf Monaten geschlossen solange keine andere Vertragslaufzeit abgeschlossen wurde. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, falls er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Poststempel maßgebend.

4. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des Wartungsentgeltes bzw. eines nicht unerheblichen Teils des Wartungsentgeltes in Verzug, so kann die Kriesten objekt design GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte des bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen Wartungsentgelten verlangen; höchstens jedoch die Wartungsentgelte für 3 Jahre. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Kriesten objekt design GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren nachweist.

IV. Mietvertrag

1. Umfang/Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Vermietung und Pflege der vereinbarten Mietgegenstände am vereinbarten Standort. Rahmenbedingungen für die Einbindung in EDV-Netzwerke sind nicht mit Bestandteil des Mietvertrages und müssen gesondert vereinbart werden. Im Mietpreis enthalten sind die Überlassung der Mietgegenstände zur sachgemäßen Nutzung und soweit vereinbart die Pflege und Wartung (gemäß Wartungsbedingungen). Der Mieter verpflichtet sich zu sachgemäßer Nutzung. Im Mietpreis nicht enthalten sind Anlieferung, Installation und Abholung des Mietgegenstandes, die Installation der dazugehörigen Software, Applikation und Software Updates, die Umprogrammierung auf Wunsch des Mieters nach der Einstellung sowie die nachträgliche Installation von Zubehör. Für Vertragsänderungen, denen die Kriesten objekt design GmbH auf Kundenwunsch zustimmt, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00€ (Netto; zzgl. gesetzl. MwSt.) erhoben. Der Vermieter hat das Recht, die auf der Vorderseite dieses Vertrages aufgeführten Preise unter Einhaltung einer Änderungsfrist von drei Kalendermonaten zum Monatsende, nicht jedoch vor Ablauf von mindestens sechs Monaten, durch schriftliche Änderungsanzeige zu verändern. Macht der Vermieter hiervon Gebrauch und würden sich die vorgenannten Preise dadurch um mehr als 5% p.a. verändern, hat der Mieter das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Kalendermonaten zum Ende der Änderungsfrist zu kündigen, andernfalls gelten die geänderten Preise nach Ablauf der Änderungsfrist als vereinbart.

2. Vertragslaufzeit

Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, falls er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ende des jeweiligen Mietvertrages schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Poststempel maßgebend. Wird kein Folgevertrag abgeschlossen, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine Abbaupauschale in Höhe von 150,00€ (Netto; zzgl. gesetzl. MwSt.) in Rechnung zu stellen.

3. Abrechnung

Mietpauschalen werden abgerechnet und fällig lt. III Pkt. 2 und sind grundsätzlich per Lastschrift zahlbar. Überweisungen sind nur schuldbefreiend, wenn Sie auf unser Konto 500 003 653, BLZ 850 550 00 (IBAN: DE27 8505 5000 0500 003653 / BIC: SOLADES 1MEI) bei der Sparkasse Meißen eingehen.

4. Zahlungsverzug

Kommt der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des Mietzinses bzw. eines nicht unerheblichen Teils des Mietzinses oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Mietzinses in Höhe eines Betrages, der den Mietzins für 2 Monate erreicht in Verzug, so kann die Kriesten objekt design GmbH das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte des bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen Mietzinses verlangen; höchstens jedoch die Mietzinsen für 3 Jahre. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Kriesten objekt design GmbH einen höheren oder der Kunde einen geringeren nachweist. Während des Zahlungsverzuges kann die Kriesten objekt design GmbH die Mietgeräte auf Kosten des Kunden außer Betrieb setzen oder entfernen.

5. Pflichten

Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand gemäß den ihm übertragenen Bedienungspflichten in sorgfältiger Weise zu benutzen sowie die Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Der Mieter hat verantwortliche Bedienungskräfte zu benennen, die vom Vermieter eingewiesen werden. Der Mieter hat den Mietgegenstand in einem gebrauchsfertigen Zustand zu erhalten und erforderliche Reparaturen bzw. Wartungsarbeiten ausschließlich vom Vermieter oder einem von ihm autorisierten Dritten ausführen zu lassen. Der Mieter bedarf der schriftlichen Einwilligung des Vermieters, bevor die vereinbarte Verwendung, der Standort/Einsatzort oder die Mietsache selbst verändert oder mit Einbauten versehen wird. Einbauten oder unselbständige Bestandteile gehen in das Eigentum des Vermieters über. Ein Entschädigungsanspruch des Mieters ist ausgeschlossen. Letzteres gilt insbesondere auch für notwendige Verwendungen und solche Veränderungen der Mietsache, die keine Einbauten sind. Bei späterer Änderung der Konfiguration (z.B. Versionsänderungen, Updates usw.) wird vom Vermieter keine Garantie für die Funktionalität gegeben. Der Mieter ist nicht berechtigt ohne Zustimmung des Vermieters die Mietsache unterzuvermieten oder Dritten zur Nutzung zu überlassen. Bezüglich Versicherung und Abtretung gilt I Pkt. 5. Mietminderungen und Selbst-beseitigungsrechte gemäß BGB § 536 werden ausgeschlossen. Im Falle der vertragsgemäßen Beendigung oder auch der vorzeitigen Kündigung des Mietverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter ungehinderten Zugang zu den Mietgeräten zu verschaffen und den Abbau nicht zu behindern. Der Mieter verzichtet diesbezüglich auf sein Hausrecht.

6. Gefahrübergang

Der Mieter trägt hinsichtlich des Mietobjektes die Sach- und Preisgefahr. Dementsprechend geht die Gefahr des Unterganges, des Verlustes, der Beschädigung, des vorzeitigen Verschleißes oder des Diebstahles mit Übergabe zu Lasten des Mieters soweit er sie zu vertreten hat. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über die vorerwähnten Ereignisse zu unterrichten.

7. Sonstiges

Der Vermieter ist zum Zwecke der Refinanzierung berechtigt, die Rechte an diesem Vertrag an Dritte abzutreten.

 

Stand 18. Januar 2018